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Weit vor dem Umzug – Tipps zur Umzugsplanung

Tipps zum Umzug

Weit vor dem Umzug – Tipps zur Umzugsplanung

Alte Wohnung



Kündigen Sie Ihren alten Mietvertrag fristgerecht!
 



Die Kündigung des Mietvertrages muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen, die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie können mit Ihrem Vermieter vereinbaren, dass Sie einen Nachmieter stellen. Die Mietkaution muss Ihr Vermieter mit Zins- und Zinseszins an Sie zurückzahlen. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter alle notwendigen Renovierungsarbeiten ab, die Sie bis zur Wohnungsübergabe erledigen müssen.
 



Schönheitsreparaturen sind nur dann Ihre Pflicht, wenn dies im Mietvertrag schriftlich geregelt wurde. Lassen Sie sich den Zustand der zurückgegebenen Wohnung von Ihrem Vermieter schriftlich bestätigen.
 



Entrümpeln Sie Ihren Speicher, Ihren Keller und Ihre Garage vor dem Umzug.
 



Vorab Ausmisten spart Zeit und Transportkosten beim Umzug

Neue Wohnung



Achten Sie beim Abschluss eines neuen Mietvertrags auf Klauseln, bei denen es um Geld geht, z..B. bei Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen oder Nebenkosten. Vorsicht bei Staffelmieten!
 



Zeitmietverträge müssen einen Befristungsgrund haben. Falls Sie Ihre neue Wohnung über einen Makler bekommen haben, darf er nur dann Provision verlangen, wenn er mit Ihnen einen Maklervertrag geschlossen hat.
 



Als Kaution sind höchstens drei Monats-Kaltmieten zulässig. Eine Barkaution muss auf einem Sonderkonto (Sparbuch) angelegt und verzinst werden. Halten Sie auch beim Einzug in Ihre neue Wohnung den Zustand schriftlich fest.
 



Lassen Sie sich den Energieausweis des Hauses zeigen. So können Sie einschätzen, ob die Nebenkostenvorauszahlungen für die Heizkosten realistisch sind.

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